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AGB Pauschalreisen und Charterflüge


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AGB für Pauschalreisen und Charterflüge

Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf vonBeförderungsleistungen (wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) undPauschalreisen und deren Vermittlung als auch die Veranstaltung voneigenen Reisen (laut unseren Katalogen oder individuellerAusarbeitung). Als Verkäufer oder Vermittler (Hinweis bei Buchung undBuchungsbestätigung) können wir für Mängel in der Ausführung desFluges oder der Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sichnach den jeweiligen Bedingungen der Fluggesellschaft oder desReiseveranstalters. In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auchdie Ziffern 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15 und 16 unserer untenstehenden Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungenund Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten diejeweiligen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermitteltenReiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst alsReiseveranstalter tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:

Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschlusseines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlichvorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle inder Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für derenVertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenenVerpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderteVerpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommenhat.

1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande. DieAnnahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nachVertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden dieReisebestätigung zur Verfügung stellen.

1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, soliegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das wir für dieDauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte Vertrag kommt nur dannzustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr Einverständnis erklären.Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Streichung der Buchung rechnenmüssen, wenn Sie sich in diesem Fall nicht melden (schriftlich,mündlich oder fernmündlich).

2. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus derLeistungsbeschreibung des jeweils gültigen Prospekts und aus denAngaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenenAngaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor,vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3. Rücktritt und Umbuchung

3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei demVeranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zuerklären.

3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reisenicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere Reisevorkehrungenund Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sindgewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitigeVerwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigungder nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des Rücktrittszum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualenVerhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:

a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften(Eigenveranstaltungen)
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
– vom 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
– vom 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
– vom 14. – 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
– ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
– am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% desReisepreises.

b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften(Eigenveranstaltungen)
– bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
– vom 29. – 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
– vom 13. – 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
– ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.

c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und Bahnreisen
– bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
– vom 44. – 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
– vom 34. – 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
– am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% desReisepreises.

d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
– bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
– ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
– Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
– bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Serviceentgelt proPerson.

3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichendeRücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen geltenauch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen. Dieabweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden Ihnen beiBuchung mitgeteilt.

3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns keinoder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von unsgeforderte Pauschale.

3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft, o.ä.)sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3. genannten Fristenmöglich. Hierfür werden pauschal € 25,- pro Person (beiNur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person ) berechnet.

3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30 Tageeingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nurnach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gem. Ziff. 3 undgleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht beiUmbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bittebeachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen oder Änderungensowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt nicht möglich sind.

3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seinerein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wirkönnen dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser denbesonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzlicheVorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandesentgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde unsgegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch denEintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegenvorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir uns bei denLeistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. DieVerpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungenhandelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungenentgegenstehen.

5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von demvereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschlussnotwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glaubenherbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblichsind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nichtbeeinträchtigen.

5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit diegeänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oderAbweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werdenwir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosenRücktritt anbieten.

5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichenReiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vomReisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestgleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, einesolche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebotanzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unsererErklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zumachen.

6. Preisanpassung

Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis imFalle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben fürbestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-TAX oder einerÄnderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurseentsprechend wie folgt zu ändern.

6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere dieTreibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe dernachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können wir vomReisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden diegeforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätzedes vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebendenErhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisendenverlangen.

6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber unserhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betragheraufgesetzt werden.

6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis in demUmfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuerthat.

6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschlussund dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zurErhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetretenund bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einernachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir denReisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. EinePreiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Reiseterminverlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oderim Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistungist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertragzurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigenanderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solcheReise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen

7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nurgegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordertwerden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, dieRestzahlung spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehendfällig.

7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtlicheReiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen dieZusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnendie Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen(Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind vomKunden zu tragen.

8. Rücktritt und Kündigung durch uns

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertragzurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnungnachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten,dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotzunserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis,wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnenlassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruchgenommener Leistungen erlangen, einschließlich der von unserenLeistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nichterreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsereRücktrittserklärung unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahineingezahlten Reisepreis.

8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeitenfür uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen fürdiese Reise so gering ist, dass für uns im Falle der Durchführung derReise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichenOpfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reiseaus diesen Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahltenReisepreis umgehend zurück.

9. Haftung

9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichenKaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältigeÜberwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit derBeschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen,sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine Änderung derProspektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung dervertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringungbetrauten Personen.

10. Gewährleistung

10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der ReisendeAbhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einenunverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kannder Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreisesverlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnisherabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise inmangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaftunterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt undleisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kannder Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag- in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründenzweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt,wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel aus wichtigem, unserkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist fürdie Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn eine Abhilfe unmöglich istoder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung desVertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigtwird.

Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenenLeistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungenfür ihn von Interesse waren.

10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der KündigungSchadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangelder Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zuvertreten hat.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschädensind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden alleinwegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche ausunerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitberuhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt derdreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden aufdie Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. DieHaftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden unddie in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungengekennzeichnet werden.

12. Mitwirkungspflicht

12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen dergesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zuvermeiden oder gering zu halten.

12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungenunverzüglich die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese istbeauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. SolltenSie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so trittein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Rückbestätigung

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens 72Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch dieFluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch eineNichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können wir nicht haftbargemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese Rückbestätigungmeistens durch die örtliche Reiseleitung durchgeführt. Sie solltensich aber mindestens 4 Tage vor dem Rück-/ Weiterflug dies noch einmalvon Ihrer Reiseleitung bestätigen lassen.

14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung

14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hatder Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenerBeendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zumachen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen,wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wordenist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen detailliertnach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen, dass demReiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen Bestandteile möglichist.

14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise(Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreitendes Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises,Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der gesetzlichenErmächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr, gerechnet von dem aufden Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes folgenden Tag. Fälltder letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsortstaatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, sogilt der nächste Werktag als Fristende.

15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

15.1. Wir stehen dafür ein, dass der Kunde über Bestimmungen vonPass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelleÄnderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird. Dabei wirdvorausgesetzt dass der Reisende Staatsbürger der BundesrepublikDeutschland ist und keine anderen besonderen Verhältnisse gegebensind. Andere Umstände können hierbei in der Person des Reisenden nichtberücksichtigt werden, außer sie wurden uns ausdrücklich mitgeteilt.

15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugangnotwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wennder Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei, dass dieVerzögerung von uns zu vertreten ist.

15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführungder Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. AlleNachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus derNichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oderNichtinformation seinerseits bedingt sind.

16. Gerichtsstand, Sonstiges

16.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages unddieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamtenVertrages zur Folge.

16.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichenRechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unserGeschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinenGerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Leistungsträger im touristischen Bereich:

Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG

Hauptstraße 131
D 91286 Geschwand-Obertrubach

Hotline: 01 80 – 100 39 23 (0,039 Euro pro Minute aus dem Festnetz,
maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen)

Fax: 09197 6282182
eMail: onlinebuchung@schmetterling.de

USt-Ident-Nr.: DE228187638

Geschäftsführer: Willi Müller

Schmetterling Reisen GmbH & Co. KG
Sitz: Geschwand
HRA Bamberg 10258
UStID: DE 228 187 638

pers. haft. Gesellsch.: Schmetterling Reisen Verwaltungs-GmbH
Sitz: Geschwand
HRB Bamberg 4749

Geschäftsführer: Cäcilie Müller und Willi Müller

Postadresse: Schmetterling Reisen GmbH & Co. Kg, Hauptstraße 131,D-91286 Geschwand
Telefon: (+49) 91 97/ 62 82-100
Telefax: (+49) 91 97/ 62 82-182
email: info@schmetterling.de

 

 

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