AGB Linienflugbuchung
Lesen Sie bitte auch unsere
Kundeninfo und die
Fragen & Antworten zur Buchung
Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben werden, erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Verträge
über die Vermittlung von touristischen Einzelleistungen, insbesondere
Flugbuchungen, zwischen dem Kunden und der Firma Nur-Flug-Tours („NFT“).
Dabei tritt NFT im Rahmen eines Reisevermittlungsvertrags
ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen Reiseveranstalter
und sonstigen Anbieter (z. B. Fluggesellschaften, Hotels,
Mietwagenanbieter, etc.) auf. NFT nimmt keinen Einfluss auf die
Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter.
1. Vertragsschluss und anzuwendendes Recht
1.1
Die von NFT angebotenen Leistungen stellen kein verbindliches
Vertragsangebot dar. Erst mit der Übermittlung persönlicher Daten und
dem Absenden des Online-Buchungsformulars erteilt der Kunde einen
verbindlichen Vermittlungsauftrag.
1.2
Wird der Auftrag per Email erteilt, erhält der Kunde eine Bestätigung
per Email mit der Angabe des Buchungscodes. Diese Eingangsbestätigung
stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Kommt ein
Vertragsschluss zustande, erhält der Kunde eine schriftliche
Bestätigung.
1.3
Für das Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem Kunden gelten die im
Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, die
Geschäftsbedingungen der Firma NFT sowie die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB. Für das Vertragsverhältnis
zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner der vermittelten Leistung
gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen,
insbesondere dessen Reise- und Geschäftsbedingungen. Auf das
Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem Kunden findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
2.
Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen zu leisten. Bei
Pauschalreisen erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen einen
Sicherungsschein, mit dem die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung
des Kunden dokumentiert wird.
Kann bei kurzfristigen Buchungen / kurzfristigen Änderungen, die der
Reisende nicht zu vertreten hat, eine rechtzeitige Zusendung der
Reiseunterlagen per Post nicht gewährleistet werden, so sind diese per
Kurier zuzustellen oder am Flughafen zu hinterlegen.
3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus
der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.)
bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch
NFT.
4. Leistungs- und
Preisveränderungen
Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle der ursprünglich
geschuldeten Leistung, sofern die Änderung erforderlich, unwesentlich
und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt ist.
5. Preiserhöhungen
5.1 Allgemeine Flugleistungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der
Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden belastet werden,
wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate
liegen. Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem
Kunden mitgeteilt. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % steht dem
Kunden der Rücktritt ohne Gebühren grundsätzlich frei. Der Kunde hat
diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von Nur-Flug-Tours über
die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen. Alle geleisteten
Zahlungen werden im Rücktrittsfalle erstattet.
5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife
Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit Regionaltarif
gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche Weitergabe des
Flugpreises dar, die der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für
den jeweiligen Streckenabschnitt veröffentlicht hat. Die Tarifangabe
ist von Nur-Flug-Tours als Vermittler mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns recherchiert worden. Die Preisangabe gibt hier
nur den aktuellen Tarifstand bei Buchungen wieder. Als vereinbart gilt
der aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum Zeitpunkt
der Flugscheinausstellung. NFT empfiehlt und bietet an,
Flugscheine für Regionaltarife stets sofort ausstellen zu lassen.
6. Rücktritt durch
den Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei NFT.
Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief ist vorgeschrieben und muss
bis zwei Arbeitstage vor Abflug vorliegen. Telefonische Stornierungen
können nicht angenommen werden. Nur-Flug-Tours steht neben den
Stornogebühren des Leistungsträgers, die bis zu 100 % des Flugpreises
betragen können, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € pro
stornierter Person zu.
6.1 Vermittlung von Charterflügen
Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%, mindestens 50,-- EUR
30 - 22 Tage vor Reiseantritt 25 %
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 %
Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter.
6.2 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden.
Wird durch den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten,
betragen die Rücktrittskosten 100%
6.3 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.
Im übrigen gelten auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Veranstalters (z. B. Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft, in denen
insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt sein kann, dass
ein einmal ausgestelltes Ticket z. B. weder umbuchbar, noch
erstattungspflichtig ist).
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung incl.
Zusatzprämie für nicht in Anspruch genommene Leistungen wird
empfohlen.
7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, das ein Dritter in die
Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dem nicht
besondere Gründe entgegenstehen. Bei der Stellung einer Ersatzperson
berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-- EUR pro
Person. Eine Stellung einer Ersatzperson ist bei einem Linienflug
nicht möglich.
8.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist Nur-Flug-Tours berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor
Reiseantritt erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden
unverzüglich zurückerstattet.
9. Haftungsbeschränkung
Nur-Flug-Tours haftet für Schäden, die keine Personenschäden sind, nur
bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, es sei denn der Schaden
wurde grob fahrlässig / vorsätzlich herbeigeführt.
10.
Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten,
auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden
sollten.
11. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem
Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
12. Flugzeiten
Soweit NFT vor Übersendung der Flugtickets
Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung
seitens der Fluggesellschaft.
Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 72 Stunden vor dem
jeweiligen Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu
lassen. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Nur-Flug-Tours
nicht, soweit diese nicht auf ein Verschulden von Nur-Flug-Tours
zurückzuführen sind, auch wenn die Fluggesellschaft ihre Haftung
insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Nur-Flug-Tours ist Fürstenfeldbruck.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss
des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für
Passiv Prozesse, wird der Gerichtsstand München vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam
bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der
übrigen Reisebedingungen.
Nur-Flug-Tours
Jakobusstraße 3
82140 Olching
Inhaber: Oliver Bornhak
info@nur-Flug-Tours.de
